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07.01.2008

Grenzen gesetzt

Der Bundesvorstand der Roten Hilfe erklärte am Freitag zur Entscheidung über die Razzien gegen die Anti-G-8-Bewegung:Mit der heute bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind den ausufernden Kriminalisierungsversuchen der Bundesanwaltschaft gegen die außerparlamentarische Linke erneut deutliche Grenzen gesetzt worden. Der BGH stellte in sehr deutlichen Worten klar: »Eine von den Beschuldigten etwa gebildete Vereinigung kann (...) nicht als terror...

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