Zum Inhalt der Seite

Hintergrund: Der Verein »Doña Carmen«

Der gemeinnützige Verein »Doña Carmen« in Frankfurt am Main setzt sich seit seiner Gründung 1998 für politische und soziale Rechte der Frauen in der Prostitution ein. Er hat neben seinen zehn aktiven Mitgliedern zahlreiche Fördermitglieder. Zu seinen Aufgaben gehört, über die Arbeitsbedingungen in der Prostitution aufzuklären. »Doña Carmen« geht es darum, mit Vorurteilen aufzuräumen und so den Abbau von rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen der Frauen zu bewirken. »Wir sind im Gegensatz zu vielen anderen Organisationen vollständig unabhängig und weder vom Staat noch von den Kirchen gefördert. Dementsprechend müssen wir uns auch keiner der Ideologien unterordnen. Wir arbeiten grundsätzlich nicht mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft zusammen. Auch das unterscheidet uns von christlichen oder staatlich geförderten Vereinen«, so Juanita Rosina Henning von »Doña Carmen«. Der Verein finanziert sich ausschließlich über private Spenden und Fördergelder. Diese werden aufgebracht von Frauen, die in der Prostitution arbeiten, und von anderen Personen, die die Ziele des Vereins unterstützenswert finden.

»Das neue Prostitutionsgesetz ist ein Flop, denn die ›Sittenwidrigkeit‹ wurde immer noch nicht abgeschafft. Ein zweiter Anlauf zur vollständigen Legalisierung ist insofern fällig. Prostitution muß als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden. Um diese Ziele zu erreichen, machen wir entsprechende Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit«, so Henning weiter. Es gehe dem Verein darum, daß Prostituierten keine Rechte mehr vorenthalten werden und sie die Belastung des Doppellebens, das sie aufgrund ihrer Diskriminierung führen müssen, aufgeben können. (gid)



Weitere Informationen: donacarmen.de
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 06.12.2007, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!