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Steuerbonus auch für Ferienwohnung
München. Steuerzahler erhalten den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen künftig auch für Ferienwohnungen auf Mallorca oder den Zweitwohnsitz in Österreich. Demnach können Steuerpflichtige auch für Haushaltshilfen und Handwerker, die sie im Ausland beschäftigen, bis zu 20 Prozent der Rechnung vom Fiskus zurückerhalten, wie das Nachrichtenmagazin Focus am Wochenende vorab unter Berufung auf das Jahressteuergesetz 2008 berichtete.(AFP/jW)
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