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30.11.2007

Zur Ermittlungspraxis des Bundeskriminalamtes

Erklärung der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union

Mit Beschluß vom 28.11.2007 erklärte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH) die Art und Weise einer im Frühjahr erfolgten Postbeschlagnahme im wesentlichen für rechtswidrig. In seiner Entscheidung stellt der Ermittlungsrichter fest, daß das Aussortieren von Postsendungen allein Aufgabe der Postbediensteten ist, »eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch des Richters grundsätzlich ausgeschlossen« sei, um die »Vertraulichkeit des übrigen Postverke...

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