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Sanktionen gegen ALG-II-Bezieher
München. Rund drei Prozent der arbeitslosen Bezieher von Hartz-IV-Leistungen müssen Kürzungen ihrer Bezüge hinnehmen. Das berichtet der Focus unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, nach einer Vorabmeldung vom Sonntag.
Demnach waren im März knapp 114000 Personen betroffen. Die höchste Sanktionsquote hatte Bayern (4,5 Prozent), die niedrigste Sachsen (zwei Prozent). Die Kürzungen schwanken zwischen zehn Prozent der Geldleistung und ihrem völligen Wegfall. Sanktionsgründe können u.a. versäumte Termine oder abgelehnte Jobangebote sein. (ddp/jW)
Demnach waren im März knapp 114000 Personen betroffen. Die höchste Sanktionsquote hatte Bayern (4,5 Prozent), die niedrigste Sachsen (zwei Prozent). Die Kürzungen schwanken zwischen zehn Prozent der Geldleistung und ihrem völligen Wegfall. Sanktionsgründe können u.a. versäumte Termine oder abgelehnte Jobangebote sein. (ddp/jW)
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