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05.06.2007

Stichwort Recht: Elterngeld

Von Marion Burghardt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Berlin
Eltern haben seit dem 1. Januar dieses Jahres durch die Inanspruchnahme von Elterngeld die Möglichkeit, nach der Geburt ihres Kindes Einkommenseinbußen teilweise abzufangen. Voraussetzung für den Anspruch ist, daß das Kind nach dem 31.Dezember 2006 geboren wurde, im Haushalt lebt und ein Elternteil das Kind selbst betreut und erzieht. Nicht nur der, der seinen Beruf vorübergehend an den Nagel gehängt hat, kann Elterngeld beziehen, sondern auch derjenige, der weiterh...

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