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Aus: Ausgabe vom 30.05.2007, Seite 3 / Schwerpunkt

Gerichtsurteil: Vorbeugende Haft bei Blockaden rechtswidrig

Kurz vor den geplanten Blockadeaktionen gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm bringt ein Urteil des Landgerichts Lüneburg Klarheit in die Debatte um die rechtliche Bewertung von Ingewahrsamnahmen.

In einer in diesen Tagen veröffentlichten Entscheidung (Geschäftszeichen 1 T 38/01 21 A XIV 1/2001 L) heißt es, daß die dreitägige Ingewahrsamnahme des Antiatomaktivisten Jochen Stay beim Castortransport nach Gorleben 2001 rechtswidrig war. Stay war damals am Rande einer Blockadeaktion in Gewahrsam genommen worden – angeblich, um eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit zu verhindern. Demgegenüber erklärt das Gericht, daß die Teilnahme an einer Blockadeaktion nur eine Ordnungswidrigkeit darstelle und daraus keine erhebliche Gefährdung der Allgemeinheit resultiere. Weiter heißt es im Urteil: »Ebenso wenig ist der bloße Aufenthalt in einer Demonstrationsverbotszone geeignet, etwa das Merkmal einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit zu bejahen.«

Lea Voigt, Sprecherin der Kampagne »Block G 8«, forderte am Dienstag von der Polizei, die Vorbereitungen für das illegale massenhafte Einsperren von Blockadeaktivisten einzustellen. »Wir lassen uns nicht einschüchtern und werden der G 8 unser entschiedenes ›Nein‹ entgegenstellen.«


Die Kampagne Block G 8 hat jüngst ihr Büro im Protestzentrum Rostock-Evershagen bezogen. »Die Mobilisierung hat alle Erwartungen übertroffen: Tausende Menschen haben sich bundesweit in Aktionstrainings gemeinsam vorbereitet. Klar ist: Wir werden uns von unserem Vorhaben nicht abhalten lassen. Wir rechnen damit, daß über 10000 Menschen die Zufahrtsstraßen nach Heiligendamm blockieren werden«, so Martin Schmalzbauer, Sprecher der Kampagne Block G 8 abschließend.

(jW)

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