16.03.2007
Verfassungsbeschwerde abgewiesen
Fall einer aus Hildesheim abgeschobenen Kurdin könnte vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte landen
Von Reimar Paul
Die Chancen, daß die vor mehr als zwei Jahren vom Kreis Hildesheim in die Türkei abgeschobene Kurdin Gazale Salame und ihre beiden jüngsten Kinder in absehbarer Zeit nach Deutschland zurückkehren können, sind weiter gesunken. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe habe eine Beschwerde in ihrem Fall nicht zur Entscheidung angenommen, sagte Rechtsanwältin Silke Schäfer am Mittwoch in Göttingen. Der Beschluß sei nicht weiter begründet worden.Mit der Beschwerde wollt...
Artikel-Länge: 2629 Zeichen


