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Keine Extrawurst für Beamte

Karlsruhe. Beamte in teuren Ballungsräumen haben keinen Anspruch auf einen Großstadtzuschlag. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag die entsprechende Beschwerde eines Kriminalbeamten aus München zurück. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet, den besonderen Lebenshaltungskosten in der bayerischen Landeshauptstadt durch Ausgleichszahlungen Rechnung zu tragen. Den hohen Kosten stehe eine höhere Lebensqualität gegenüber.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.03.2007, Seite 2, Inland

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