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16.02.2007
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Höchststrafe für Holocaust-Leugner
Foto: AP
Mannheim. Der Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist am Donnerstag zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim sah es als erwiesen an, daß der 67jährige in Rundbriefen und vor allem im Internet in insgesamt 14 Fällen volksverhetzende Schriften veröffentlichte. Die 6. Große Strafkammer folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert und kündigte nach dem Urteil Revision an. Zündel selbst hatte sich während des gesamten Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Zündel sei ein »gefährlicher Agitator, ein Hetzer und Brandredner«, sagte Richter Ulrich Meinerzhagen bei der Urteilsbegründung. Er bescheinigte dem Angeklagten, den er als Verehrer Adolf Hitlers bezeichnete, zudem einen abgrundtiefen Haß auf alles Jüdische. Zündel hatte den millionenfachen Mord an Juden in deutschen Gaskammern als »Geschichtsfälschung« bezeichnet. Die Anklage stützte sich auf seine Schriften, darunter mehrere sogenannte Germania-Rundbriefe sowie auf die »Zundelsite« im Internet, mit der der deutsche Staatsbürger von Kanada aus seine antisemitische und neofaschistische Propaganda weltweit verbreitete.
(AP/jW)
Zündel sei ein »gefährlicher Agitator, ein Hetzer und Brandredner«, sagte Richter Ulrich Meinerzhagen bei der Urteilsbegründung. Er bescheinigte dem Angeklagten, den er als Verehrer Adolf Hitlers bezeichnete, zudem einen abgrundtiefen Haß auf alles Jüdische. Zündel hatte den millionenfachen Mord an Juden in deutschen Gaskammern als »Geschichtsfälschung« bezeichnet. Die Anklage stützte sich auf seine Schriften, darunter mehrere sogenannte Germania-Rundbriefe sowie auf die »Zundelsite« im Internet, mit der der deutsche Staatsbürger von Kanada aus seine antisemitische und neofaschistische Propaganda weltweit verbreitete.
(AP/jW)
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