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14.02.2007 / Inland / Seite 4

Heimliche Tests verboten

Das Bundesverfassungsgericht fordert aber vom Gesetzgeber neue Verfahrensregeln für die Feststellung der Vaterschaft

Ulla Jelpke
In einem mit Spannung erwarteten Urteil (1 BvR 421/05) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Dienstag die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt und heimliche Vaterschaftstests weiterhin für nicht verwertbar erklärt. Zugleich entschied der 1. Senat des BVerfG, daß der Gesetzgeber ein geeignetes Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft bereitstellen müsse, damit auch das »Recht des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes« verwir...

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