26.01.2007
Große Verdienste
Bewährungsstrafe für Peter Hartz
Von Rainer Balcerowiak
Das Verfahren gegen Peter Hartz endete wie erwartet. Das Braunschweiger Landgericht verurteilte den Ex-VW-Manager wegen schwerer Untreue und Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz am Donnerstag zu zwei Jahren Haft, ausgesetzt zur Bewährung, und zu einer Geldstrafe von 576000 Euro. Das Urteil entsprach exakt den übereinstimmenden Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung und war bereits vor Wochen ausgehandelt worden. Daß dieser milde Richterspruch...
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