08.08.2006
Urteil als Chance. Aktenzeichen A 11 K 10841/04
Eine Frau, die im September 2003 mit einem Schleuser von Mehrabad/Iran nach Frankfurt/Main geflogen ist, wo sie umgehend Asyl beantragte, wird nicht abgeschoben. Angesichts der bundesdeutschen Abschiebepraxis ist allein das bemerkenswert. Von entscheidender Bedeutung für kommende Verfahren aber ist die Urteilsbegründung, die das Verwaltungsgericht Stuttgart am Montag veröffentlichte. Die 27jährige wurde vom Gericht »im Namen des Volkes« zu dessen ordentlichem Mitgli...
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