12.07.2006
»Das ist der Einstieg in ein Zwei-Klassen-Sozialrecht«
Erwerbslose können keine 75 Euro pro Rechtsstreit oder 50 Euro für Prozeßkostenhilfe zahlen. Ein Gespräch mit Gabi Lips
Interview: Ralf Wurzbacher
* Gabi Lips ist stellvertretende Geschäftsführerin des ver.di-Bezirks Berlin
Bundesländer und Bundesregierung planen die Einführung von Gebühren für die Aufnahme von Sozialgerichtsverfahren. Was ist konkret beabsichtigt?
Es geht offenbar darum, eine Gebühr als Vorbedingung für die Eröffnung eines Verfahrens durchzusetzen. Der dann fällige Betrag soll sich auf 75 Euro vor den Sozialgerichten, auf 150 vor den Landessozialgerichten und vorm Bundessozialgericht auf 22...
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