06.05.2006
Neonazikundgebung in Göttingen erlaubt
Oberverwaltungsgericht hob Verbot rechter Aufmärsche auf und erteilte Auflagen
Von Reimar Paul
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat eine Kundgebung von Neofaschisten am 13. Mai in Göttingen unter Auflagen erlaubt. Das zuvor von der Stadt Göttingen verfügte und vom Verwaltungsgericht bestätigte Versammlungsverbot sei unverhältnismäßig, entschied das OVG am Freitag. Statt wie geplant zwei getrennte Demonstrationen durch das Stadtgebiet dürfen NPD und »Freie Nationalisten« nur eine gemeinsame und zeitlich befristete Kundgebung auf de...
Artikel-Länge: 2237 Zeichen


