Zum Inhalt der Seite

Zur WM bei Bedarf Grenzkontrollen?

Berlin. Die Bundesregierung hält sich für die Dauer der Fußball-WM (9. Juni bis 9. Juli) die Möglichkeit offen, das Schengener Abkommen außer Kraft zu setzen. Bei Bedarf sollen die Grenzkontrollen zu den Schengen-Staaten wieder möglich gemacht werden. Dies besagt Artikel 2 in dem Abkommen. Betroffen davon sind die deutschen Grenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich und Österreich. »Wir werden je nach Lage reagieren und das Wann und Wo der Aussetzung ausdrücklich an die Situationen anpassen«, sagte der für Sport zuständige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstag zur Eröffnung der WM-Sicherheitskonferenz in Berlin. (sid/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 31.03.2006, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!