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02.03.2006
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Vogelgrippe: Auflagen für Hunde
Berlin. In Vogelgrippe-Sperrzonen müssen Hunde künftig an der Leine gehen und Katzen im Haus bleiben. Darauf verständigte sich der Nationale Krisenstab Tierseuchenbekämpfung am Mittwoch in einer Telefonkonferenz, nachdem erstmals eine Katze auf Rügen erwiesenermaßen am Vogelgrippevirus H5N1 verendet ist. Die Bundesländer, in denen die Vogelgrippe bei Wildvögeln aufgetreten ist, würden diese Maßnahme sofort erlassen, erklärte Landwirtschaftsstaatssekretär Gert Lindemann. Die Sperrzonen betragen drei Kilometer rund um den Fundort eines an H5N1 verendeten Vogels. Die Vogelgrippe ist bislang in fünf Bundesländern aufgetreten.
(AP/jW)
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