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29.07.2005 / Ansichten / Seite 2

»BRD darf nicht straffrei bleiben«

NATO-Krieg gegen Jugoslawien wird Gerichte weiter beschäftigen. Varvarin-Kläger wollen nach Urteil des OLG Köln in Revision gehen. Gespräch mit Heinz-Jürgen Schneider

Rüdiger Göbel

* Heinz-Jürgen Schneider ist Rechtsanwalt und vertritt mit seiner Kollegin Gül Pinar Einwohner der serbischen Kleinstadt Varvarin, die am 30. Mai 1999 bei einem Raketenangriff der NATO verletzt wurden. Bei dem Angriff waren zehn Zivilisten getötet und 17 schwer verletzt worden.

F: Die Bundesrepublik Deutschland muß keinen Schadenersatz an zivile Opfer des NATO-Luftangriffs auf die serbische Kleinstadt Varvarin zahlen. Dies entschied am Donnerstag das Oberlandesg...

Artikel-Länge: 4799 Zeichen

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