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13.04.2005

Karlsruhe probt den Rechtsstaat

EU-Politik der Bundesregierung prinzipiell auf dem Prüfstand. Am Beispiel des EU-Haftbefehls will Bundesverfassungsgericht grundsätzlich klären, ob Grundrechtsschutz auf Minimalstandard abgesenkt werden darf

Von Ulla Jelpke
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) führt heute und morgen eine umfangreiche Anhörung zur Gültigkeit des Gesetzes über den Europäischen Haftbefehl durch. Darüber hinaus steht aber die Europapolitik der Bundesregierung grundsätzlich auf dem Prüfstand, nämlich die Frage: Kann es richtig sein, daß durch die Europäische Union (EU) der Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger auf einen Minimalstandard abgesenkt wird? Maßstab Grundgesetz Durch den Europäisc...

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