13.04.2005
Karlsruhe probt den Rechtsstaat
EU-Politik der Bundesregierung prinzipiell auf dem Prüfstand. Am Beispiel des EU-Haftbefehls will Bundesverfassungsgericht grundsätzlich klären, ob Grundrechtsschutz auf Minimalstandard abgesenkt werden darf
Von Ulla Jelpke
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) führt heute und morgen eine umfangreiche Anhörung zur Gültigkeit des Gesetzes über den Europäischen Haftbefehl durch. Darüber hinaus steht aber die Europapolitik der Bundesregierung grundsätzlich auf dem Prüfstand, nämlich die Frage: Kann es richtig sein, daß durch die Europäische Union (EU) der Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger auf einen Minimalstandard abgesenkt wird?
Maßstab Grundgesetz
Durch den Europäisc...
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