16.03.2002
Neue »Sozialstaatlichkeit«
»Fordern statt fördern« steht im Mittelpunkt der Durchführungsverordnung zum Bundessozialhilfegesetz
Von Christian Linde
Ob arbeits- oder obdachlos, behindert oder drogenabhängig, Menschen in besonderen Lebenslagen haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt. Grundlage dieser Hilfen ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Pünktlich zum vierzigjährigen Bestehen hatte der Gesetzgeber nach jahrelanger Diskussion vergangenen Sommer eine neue Durchführungsverordnung (DVO) für das Gesetz verabschiedet. Anlaß für die Wohnungslosenhilfe, auf einer Tagung an der Alice-Salomon-Fac...
Artikel-Länge: 4257 Zeichen


