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30.06.2020 / Presseerklärung

Berliner Finanzamt hält gegenüber VVN-BdA an geplantem Entzug der Gemeinnützigkeit fest

Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I hält an seiner Entscheidung fest, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen. Das geht aus einem als Stellungnahme deklarierten sechsseitigen Schreiben vom 18. Juni hervor, welches der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt vorliegt. Darin folgt die Behörde der Argumentation des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, welches die VVN-BdA als »bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus« bewertet.

Den zudem erhobenen Vorwurf des Landesamtes, die VVN-BdA betrachte die parlamentarische Demokratie als »potentiell faschistisch« weist deren Bundesgeschäftsführer Thomas Willms im Gespräch mit junge Welt (Mittwochausgabe) entschieden zurück, »weil es dafür keinen Beleg gibt.« Weiter sagte er: »Unser Verband hat das niemals so gesehen. Wir haben diese Demokratie in Deutschland mitgegründet.«

Laut Finanzbehörde reiche der eingelegte Einspruch der Vereinigung nicht aus, um die Beurteilung des bayerischen Verfassungsschutzes zu »erschüttern«. Dazu sagte Willms im Gespräch mit junge Welt: »Man müsste alles widerlegen, was die behaupten. Das können wir aber gar nicht, weil die einem ja nicht sagen, worauf ihre Einschätzung beruht.«

Der Vereinigung würden mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit allein mit der fälligen Nachzahlung der Körperschaftssteuer Zahlungen in fünfstelliger Höhe drohen. »Die Frage wird sein, ob das Finanzamt uns gleich vernichten oder die Schlinge langsam zuziehen will«, sagte Willms.