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17.06.2025 / Presseerklärung

PM junge Welt: Von der Klassenjustiz zum Inlandsgeheimdienst - Richter Peters, der die Klage der jungen Welt gegen den Verfassungsschutz abwies, wird Brandenburger Verfassungsschutzchef

PM junge Welt: Von der Klassenjustiz zum Inlandsgeheimdienst - Richter Peters, der die Klage der jungen Welt gegen den Verfassungsschutz abwies, wird Brandenburger Verfassungsschutzchef

Der Vizepräsident des Berliner Verwaltungsgerichts Wilfried Peters, der die Klage der Tageszeitung junge Welt gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht mit absurden Begründungen abgewiesen hat, wird laut Presseberichten am 14. Juli neuer Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes.

Die Verlag 8.Mai GmbH, in der die junge Welt erscheint, hatte gegen die geschäftsschädigende Einstufung der in Berlin erscheinenden unabhängigen, überregionalen Tageszeitung als linksextremistischer Zusammenschluss geklagt. In der mündlichen Urteilsbegründung am 19. Juli 2024 begründete Richter Peters die vermeintliche Verfassungsfeindlichkeit der jungen Welt mit einer positiven Bezugnahme der Zeitung auf Lenin, denn dieser habe „die FDGO in energischster Weise bekämpft“. Der Gründer der Sowjetunion war allerdings bereits drei Jahrzehnte vor Prägung der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung durch das Bundesverfassungsgericht verstorbenen.

In der erst drei Monate nach dem Prozess erfolgten schriftlichen Urteilsbegründung ging Peters noch über die bisherigen Vorwürfe des Inlandsgeheimdienstes hinaus. Er unterstellte der jungen Welt ohne eine einzige Textstelle als Beleg nennen zu können, sie strebe nach angeblich klassischer marxistisch-leninistischer Lehre eine Einparteiendiktatur an und wolle letztlich die DDR wiedererrichten.

„Der Wechsel des Berliner Juristen Peters vom Verwaltungsgericht zum Brandenburger Inlandsgeheimdienst ist ein entlarvendes Beispiel für die gängige Kumpanei innerhalb des Staatsapparates. Der Verdacht liegt nahe, dass sich Peters durch sein Agieren im vielbeachteten Prozess der jungen Welt gegen die Bundesrepublik Deutschland nicht nur für seinen zukünftigen Job empfohlen hat sondern sich auch von Seiten des Inlandsgeheimdienstes zuarbeiten ließ. Wir haben es hier mit bürgerlicher Klassenjustiz in Reinform zu tun“, erklärt junge Welt Chefredakteur Nick Brauns.

Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. Juli 2024, wonach die Nennung der jungen Welt im Verfassungsschutzbericht rechtens sei, ist noch nicht rechtskräftig. Der Verlag hat angekündigt, sich notfalls bis auf europäischer Ebene juristisch gegen die Stigmatisierung durch den Inlandsgeheimdienst zu wehren.