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20.09.2021, 12:06:45 / Rosa Luxemburg Konferenz 2019

Melodie & Rhythmus ist wieder da

Dietmar Koschmieder, Verlag 8. Mai; Anja Panse, Moderatorin, Susann Witt-Stahl, Chefredakteurin der Melodie & Rhythmus

Zu Beginn des vergangenen Jahres sah es so aus, als würde Melodie & Rhythmus eingestellt. Die Ansprüche waren mit den vorhandenen Mitteln nicht mehr zu erfüllen. Die auf der XXIII. Rosa-Luxemburg-Konferenz gemachte Ankündigung sorgte für Proteste. Es war noch nicht lange her, da war das Heft in ein Magazin für Gegenkultur umgewandelt worden. Und nun – das Ende?

Warum es nicht so kam, warum es Melodie & Rhythmus seit Anfang 2019 wieder gibt, schildern Dietmar Koschmieder, der Geschäftsführer des Verlags 8. Mai, und Chefredakteurin Susann Witt-Stahl. Zuspruch, weiterzumachen, kam vor allem von den Leserinnen und Lesern. Aber auch viele Künstler meldeten sich. Koschmieder betont es noch einmal: Eine Kulturzeitschrift, die sich deutlich gegen die kapitalistische Kulturindustrie richtet, ist eine Einzigartigkeit.

Um das Weiterbestehen zu sichern, waren Bedingungen gesetzt. 1.000 neue Abos sollten es bis Mitte 2018 sein. Dann, so Koschmieder, wäre ein Neustart möglich. Die Erwartungen wurden übertroffen. Mittlerweile sind es 2.200 neue Abos.

Susann Witt-Stahl betont, dass dieser Erfolg sich nicht nur der tatkräftigen Unterstützung des Verlags verdanke, sondern vor allem auf das kollektive Agieren zurückzuführen sei. Für die Zukunft gelte es, das Erreichte weiter auszubauen, die Unabhängigkeit zu wahren und an Breite zu gewinnen. Denn M & R wolle Debatten anstoßen und eine Plattform für alle jene werden, die an einer Kultur jenseits des Zwangs zur Verwertung interessiert seien.

Eine Grundlage für eine Diskussion findet sich im aktuellen Heft mit dem Manifest für Gegenkultur. Im Juni 2019 soll die Diskussion in Berlin bei einer Konferenz weitergehen. Dazu lädt Witt-Stahl herzlich ein und bedankt sich noch einmal bei allen Beteiligten für den Erfolg. M & R ist wieder da. (row)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren. Denn nicht allen lernen die junge Welt kennen, da durch die Beobachtung die Werbung eingeschränkt wird.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!