Sternmarsch bleibt verboten
Karlsruhe - Das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm ist heute vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.
Angesichts der Auseinandersetzungen zwischen G8-Gegnern und der Polizei vom vergangenen Samstag wiesen die Karlsruher Richter den Eilantrag der Organisatoren des geplanten Sternmarsches trotz verfassungsrechtlicher Bedenken ab.
Für den Fall eines Verbots hatte das Sternmarsch-Bündnis am Sonntag vorsorglich Ersatzveranstaltungen außerhalb der Verbotszonen angemeldet, die ebenfalls polizeilich untersagt wurden - auch diese Verbote sind nun höchstrichterlich bestätigt. Damit ist faktisch eine dritte Verbotszone außerhalb des Zauns und der »Sicherheitszone« eingerichtet worden.
(ddp/jW)
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