Zum Inhalt der Seite
  • 03.06.2007, 18:20:13

Sternmarsch-Bündnis legt Verfassungsbeschwerde ein

Das Sternmarsch-Bündnis bereitet derzeit eine Verfassungsbeschwerde per Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot um Heiligendamm vor, die morgen beim Bundesverfassungsgericht eingehen wird.
Eine von der Polizeibehörde erlassene Allgemeinverfügung für 40 Quadratkilometer rund um Heiligendamm war zunächst vom Verwaltungsgericht teilweise aufgehoben worden. Am Donnerstag hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Verfügung wieder in Kraft gesetzt.
Die Veranstalter bestehen auf auf dem Recht, den Protest zum Ort des Geschehens zu tragen. "Wir wollen, dass unser Protest in Sicht- und Hörweite der AdressatInnen stattfindet: den Delegierten der G8!", kommentiert Susanne Spemberg vom Sternmarsch-Bündnis.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen am 03.06.2007,

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!