Sternmarsch-Bündnis legt Verfassungsbeschwerde ein
Das Sternmarsch-Bündnis bereitet derzeit eine Verfassungsbeschwerde
per Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot um Heiligendamm vor, die morgen beim
Bundesverfassungsgericht eingehen wird.
Eine von der Polizeibehörde erlassene Allgemeinverfügung für 40 Quadratkilometer rund
um Heiligendamm war zunächst vom Verwaltungsgericht teilweise aufgehoben
worden. Am Donnerstag hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald die
Verfügung wieder in Kraft gesetzt.
Die
Veranstalter bestehen auf auf dem Recht, den Protest zum Ort des
Geschehens zu tragen. "Wir wollen, dass unser Protest in Sicht- und
Hörweite der AdressatInnen stattfindet: den Delegierten der G8!",
kommentiert Susanne Spemberg vom Sternmarsch-Bündnis.
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