Gericht: Demokratie belastet
Rostock - Die Initiatoren des Sternmarsches am 7. Juni und ihre Anwälte haben die Bestätigung des Demonstrationsverbots durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald scharf kritisiert. Das Gericht hatte ausdrücklich »keine Bedenken gegen ein Totalverbot«. Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter könnten als "unfreundlicher Akt" empfunden werden.
Weder in Verbotszone I noch II (insgesamt mehr als 40 Quadratkilometer) darf demonstriert werden. Stattdessen sollen die Proteste nach Kröpelin und Bad Doberan und auf die Bundesstraße 105 abgeschoben werden - fernab vom Protestobjekt. Dazu Rechtsanwältin Ulrike Donat: "Dies ist ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit".
(jW)
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