Komplizenschaft mit Erdogans Diensten?
Derzeit mehren sich Hinweise, wonach die Erkenntnisse des Bundeskriminalamts (BKA), die zum Entzug der Akkreditierung für den G-20-Gipfel bei neun Journalisten führten, vom türkischen Geheimdienst kamen. So waren die zwei betroffene Fotografen – einer von ihnen ist der u.a. für jW tätige Björn Kietzmann – im Oktober 2014 nach einem Einsatz in der syrischen Grenzstadt Kobani in der Türkei kurzzeitig festgenommen worden. Für die weitere Berichterstattung der beiden Bildjournalisten in Deutschland war der Vorfall seither nie ein Problem gewesen, jetzt aber wurden sie von der Gipfelberichterstattung ausgeschlossen. Ein Sprecher der Bundesbeauftragten für Datenschutz kündigte am Dienstag gegenüber der ARD an, man werde genau prüfen, woher die geltend gemachten Erkenntnisse des BKA stammten.
Fachleute kritisierten auch den Umgang von Polizei und Bundespresseamt mit der »Schwarzen Liste«, auf der die Namen der betroffenen Journalisten standen. Sie sei leicht öffentlich zugänglich gewesen, berichtete die ARD am Dienstag. Der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, wirft dem Bundespresseamt und dem BKA Rechtsverstöße und unerlaubte Eingriffe in Grundrechte vor. Ein Sprecher der amtierenden Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhof sagte der ARD, man habe Bundespresseamt und BKA diesbezüglich bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert.
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