Mit der Kamera dabei: Anna Seebacher
»Ich habe eigentlich immer schon fotografiert, so nach Gusto und Gefühl. Ich glaube, da ist ein tief sitzender Dokumentationswahn in mir. Weil eben nichts bleibt, wie es war.
Mich interessieren eigentlich am meisten die Veränderungsprozesse. Zum Beispiel kann man ja die Gentrifizierung nur erkennen, wenn man weiß, wie es vorher war. So könnte man sagen, dass mich eher alles das interessiert, was am Rande ist, unspektakulär und nicht „schön“ im üblichen Sinn.
Auch wünschte ich mir, Fotos machen zu können, die kein Transparent benötigen, um eine Aussage zu haben.«
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
