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14.04.2013, 05:43:18 / Entscheidung in Venezuela

Warnung vor Provokationen

Von André Scheer, Caracas
Tibisay Lucena
Tibisay Lucena

Am Vorabend der Wahlen in Venezuela haben die Behörden die Menschen aufgerufen, sich nicht provozieren zu lassen und am Sonntag diszipliniert und fröhlich ein Fest der Demokratie zu feiern. In einer über alle Rundfunk- und Fernsehsender des Landes ausgestrahlten Ansprache würdigte die Präsidentin des Nationalen Wahlrates (CNE), Tibisay Lucena, die Unterstützung durch 157.276 Wahlhelfer, 88.928 Techniker und Informatiker sowie durch 170 internationale Wahlbegleiter und die Einheiten der Nationalen Bolivarischen Streitkräfte.

»Alle Garantien sind gegeben. Die politischen Organisationen verfügen über alle beantragten Bedingungen«, betonte Lucena. »Wir möchten die politischen Sprecherinnen und Sprecher um Aufmerksamkeit bitten. Es ist fundamental, daß ihre Mitteilungen konsequent einem Klima des Friedens dienen, das wir alle für diese Wahlen wollen. Es ist sehr wichtig, daß wir alle verantwortlich agieren, damit es keinerlei Ausbruch von Leidenschaften, keine Verletzung der guten Entwicklung des Prozesses gibt. (...) Mögen die Intoleranten sprachlos zurückbleiben. Diejenigen, die niemals zur Demokratie beigetragen haben und die heute versuchen wollen, sie zu stören, sollten ignoriert und als eine absurde Minderheit verurteilt werden, die der Vergangenheit angehört.«

Mit ihrer Mahnung spielte Lucena auf Gruppen wie die sich als Studentenbewegung präsentierende Organisation JAVU (Aktive Jugend Vereintes Venezuela) an. Medien hatten am Sonnabend über einen entdeckten Plan dieser Gruppe berichtet, der detaillierte Planungen für gewaltsame Protestaktionen in verschiedenen Teilen Venezuelas beinhaltet haben soll. Dem Papier zufolge, das offenbar auch an andere Regierungsgegner weitergeleitet wurde, war die Gruppe fest entschlossen, die Ergebnisse der Wahl nicht anzuerkennen und mit Protesten auf angebliche »Manipulationen« zu reagieren.

JAVU selbst dementierte die Authenzität des Papiers und erklärte, ihre Proteste würden »strikt im Rahmen der Verfassung« ablaufen. Allerdings hatten sich in den vergangenen Tagen Sprecher der Opposition auf das in dem 1999 verabschiedeten Grundgesetz festgehaltene »Widerstandsrecht« berufen.

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