Zum Inhalt der Seite
  • 14.04.2013, 05:43:18

Warnung vor Provokationen

Foto: CNE
Tibisay Lucena

Am Vorabend der Wahlen in Venezuela haben die Behörden die Menschen aufgerufen, sich nicht provozieren zu lassen und am Sonntag diszipliniert und fröhlich ein Fest der Demokratie zu feiern. In einer über alle Rundfunk- und Fernsehsender des Landes ausgestrahlten Ansprache würdigte die Präsidentin des Nationalen Wahlrates (CNE), Tibisay Lucena, die Unterstützung durch 157.276 Wahlhelfer, 88.928 Techniker und Informatiker sowie durch 170 internationale Wahlbegleiter und die Einheiten der Nationalen Bolivarischen Streitkräfte.

»Alle Garantien sind gegeben. Die politischen Organisationen verfügen über alle beantragten Bedingungen«, betonte Lucena. »Wir möchten die politischen Sprecherinnen und Sprecher um Aufmerksamkeit bitten. Es ist fundamental, daß ihre Mitteilungen konsequent einem Klima des Friedens dienen, das wir alle für diese Wahlen wollen. Es ist sehr wichtig, daß wir alle verantwortlich agieren, damit es keinerlei Ausbruch von Leidenschaften, keine Verletzung der guten Entwicklung des Prozesses gibt. (...) Mögen die Intoleranten sprachlos zurückbleiben. Diejenigen, die niemals zur Demokratie beigetragen haben und die heute versuchen wollen, sie zu stören, sollten ignoriert und als eine absurde Minderheit verurteilt werden, die der Vergangenheit angehört.«

Anzeige

Mit ihrer Mahnung spielte Lucena auf Gruppen wie die sich als Studentenbewegung präsentierende Organisation JAVU (Aktive Jugend Vereintes Venezuela) an. Medien hatten am Sonnabend über einen entdeckten Plan dieser Gruppe berichtet, der detaillierte Planungen für gewaltsame Protestaktionen in verschiedenen Teilen Venezuelas beinhaltet haben soll. Dem Papier zufolge, das offenbar auch an andere Regierungsgegner weitergeleitet wurde, war die Gruppe fest entschlossen, die Ergebnisse der Wahl nicht anzuerkennen und mit Protesten auf angebliche »Manipulationen« zu reagieren.

JAVU selbst dementierte die Authenzität des Papiers und erklärte, ihre Proteste würden »strikt im Rahmen der Verfassung« ablaufen. Allerdings hatten sich in den vergangenen Tagen Sprecher der Opposition auf das in dem 1999 verabschiedeten Grundgesetz festgehaltene »Widerstandsrecht« berufen.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen am 14.04.2013,

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!