Zum Inhalt der Seite

Bilder vom Freiluftgefängnis

Die Blockierer der Gleise bei Harlingen haben erhebliche Strapazen auf sich genommen

no image
Polizisten tragen in der Nacht zum Montag bei Harlingen eine Atomkraftgegnerin von den Gleisen
no image
In diesem Kessel übernachteten rund 1000 Atomkraftgegner bei eisigen Temperaturen
no image
Ohne Decken wären sie wohl nicht mehr ansprechbar
no image
Ausnahmezustand? Die Gefangenensammelstelle bei Harlingen am Montag im Morgengrauen
no image
Unterdessen erreicht der Castor-Sonderzug Dannenberg
no image
Die Gleisblockierer am Ende einer langen Nacht
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 08.11.2010, Seite ,

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!