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Thailand: Gültigkeit der Wahl bestätigt

Bangkok. Der Oberste Gerichtshof in Thailand hat die Parlamentswahl vom 23. Dezember für gültig erklärt und damit den Weg für die Bildung einer neuen Regierung freigemacht. Eine Klage gegen die Möglichkeit der Vorabwahl und der Briefwahl wurde am Freitag in Bangkok abgewiesen. Vorerst stand allerdings noch eine Entscheidung darüber aus, ob die siegreiche Partei der Volksmacht (PPP) disqualifiziert werden sollte. Der Liste aus Anhängern des gestürzten Ministerpräsidenten Thaksin Shinawatra wurden Verstöße gegen das Wahlgesetz zur Last gelegt. Die Demokratische Partei, die bei der Wahl auf Platz zwei landete, machte geltend, die PPP sei eine Neuformierung der nach dem Putsch verbotenen Partei Thaksins, was illegal und eine inakzeptable Täuschung der Wähler sei. Sollte das Gericht dem zustimmen, würde es zu einem zweiten Verfahren über die Frage kommen, ob die PPP aufgelöst werden muß. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.01.2008, Seite 6, Ausland

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