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Geheimdienst will Buback-Akte sperren

München/Karlsruhe. Das Bundesamt für Verfassungsschutz will einem Medienbericht zufolge eine wichtige Akte zum Fall des von der RAF 1977 erschossenen Generalbundesanwalts Siegfried Buback »für immer dem Zugriff der Strafverfolger entziehen«. Wie der Focus am Freitag vorab berichtete, stellte das Amt vor wenigen Tagen beim Bundesinnenministerium den Antrag auf Sperrvermerk nach Paragraph 96 der Strafprozeßordnung. Danach dürften Behörden keine Akteneinsicht mehr verlangen, »wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde«. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.12.2007, Seite 2, Inland

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