-
11.10.2007
- → Inland
Vorbehalte gegen Studiengebühren
Gießen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Rechtmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren in Hessen angezweifelt. In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß wies das Gericht den Eilantrag eines Studenten gegen die Zahlung der Gebühr von 500 Euro zwar wegen formeller Versäumnisse ab. Zugleich ließ
die Kammer aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes durchblicken. Die hessische Verfassung erlaube »Schulgeld« nur dann, wenn der betroffene Schüler oder Student, bzw. seine Eltern, wirtschaftlich dazu in der Lage sind. (AP/jW)
die Kammer aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes durchblicken. Die hessische Verfassung erlaube »Schulgeld« nur dann, wenn der betroffene Schüler oder Student, bzw. seine Eltern, wirtschaftlich dazu in der Lage sind. (AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
→ mehr aus dem Ressort Inland
