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Vorbehalte gegen Studiengebühren

Gießen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Rechtmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren in Hessen angezweifelt. In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß wies das Gericht den Eilantrag eines Studenten gegen die Zahlung der Gebühr von 500 Euro zwar wegen formeller Versäumnisse ab. Zugleich ließ

die Kammer aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes durchblicken. Die hessische Verfassung erlaube »Schulgeld« nur dann, wenn der betroffene Schüler oder Student, bzw. seine Eltern, wirtschaftlich dazu in der Lage sind. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.10.2007, Seite 5, Inland

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