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Datenspeicherung verfassungswidrig?

Berlin. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung stößt auf massive Bedenken. »Ich habe erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit«, erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar anläßlich einer Expertenanhörung des Bundestagsrechtsausschusses am Freitag in Berlin. Der Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Jürgen Grützner, kritisierte, die Nutzer würden unter »Generalverdacht« gestellt. Christoph Fiedler, der für ARD, ZDF und den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger Stellung nahm, erklärte, das geplante Gesetz würde die Pressefreiheit »in einem ihrer sensibelsten Punkte mit ungeahnter Intensität beschädigen«. Zum ersten Mal würden staatliche Stellen Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit allen Journalisten erhalten. Die Abschreckungswirkung auf potentielle Informanten sei offensichtlich. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.09.2007, Seite 1, Inland

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