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Aus: Ausgabe vom 14.09.2007, Seite 12 / Feuilleton

Pumuckl

Seit Jahren streiten Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut (86) und Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson über die Urheberrechte am Kobold. Zum Auftakt eines neuen Prozesses am Donnerstag in München hat Kaut der Kontrahentin eidesstattliche Falschaussage vorgeworfen.

Es geht in dem Verfahren darum, ob die Johnson das Recht hatte, im Rahmen eines Malwettbewerbs eine Freundin für den Kobold suchen zu lassen. Im Mai war Kaut mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gescheitert. Nun hat sich das Münchner Landgericht im Hauptverfahren mit der Frage zu beschäftigen, ob Pumuckl eine Freundin haben darf. Nach Ansicht seiner Erfinderin ist er ein Geist und hat keine Sexualität.

Kaut ließ darlegen, daß die Einnahmen, die sie aus den Rechten am Pumuckl erziele, eingebrochen seien. Früher waren es »Millionen«, in der jüngsten Abrechnung »einige tausend Euro«.

Kaut erfand die Figur 1961 für Hörspiele. Johnson gewann 1965 einen von Kaut ausgelobten Wettbewerb zur Illustration der Reihe und verlieh dem Rotschopf die großen Hände und Füße. Vor kurzem haben die beiden älteren Damen nach Angaben des Johnson-Anwalts friedlich in einem Münchner Café geplaudert. (AP/jW)

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