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Sicherungsverwahrung auch für Jugendliche

Berlin. Schwerstverbrecher, die ihre Taten als Jugendliche verübten, sollen künftig auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe unter bestimmten Bedingungen hinter Schloß und Riegel bleiben. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung. Danach sollen Jugendliche, die zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt waren, bis zu ihrem Lebensende festgehalten werden können, wenn sich eine anhaltende Gefährlichkeit während der Haft herausstellt. Bisher ist eine Sicherungsverwahrung im Fall einer Verurteilung etwa wegen Sexualmords nach Jugendstrafrecht nicht möglich. Die Höchststrafe beträgt zehn Jahre Haft.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.07.2007, Seite 2, Inland

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