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19.12.2006
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»Hartz IV«-Regie
Der Bundesverband Regie (BVR) hat die »Hartz IV«- Regelungen für Filmschaffende bilanziert. Seit Februar 2006 gilt, daß nur noch derjenige Arbeitslosengeld I bekommt, wer in den vergangenen zwei Jahren 360 Tage und damit jeden zweiten Tag sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. »Selbst die Bestbeschäftigten schaffen das nicht« sagte BVR-Geschäftsführer Steffen Schmidt-Hug der Nachrichtenagentur ddp. Deshalb plädiert sein Verband für das Schweizer Modell: Dort bekommen Kulturschaffende die ersten 30 Tage einer Beschäftigung doppelt berechnet, so daß es einfacher ist, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten. Zudem gibt es einen Anspruch auf den Bezug von 400 Tagen Arbeitslosengeld, in Deutschland nur auf 180 Tage. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sei das Problem nach Angaben eines Sprechers »bekannt«. Er setze sich für eine »befriedigende Lösung» ein und sei im Gespräch mit den Vertretern der Filmwirtschaft und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD). Aus dessem Ministerium verlautete, derzeit seien keine Änderungen der neuen Regelungen geplant, um keinen »Sonderfall für eine spezielle Berufsgruppe« zu schaffen.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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