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Aus: Ausgabe vom 04.03.2026, Seite 3 / Abgeschrieben

Onlinekampagne: »Finger weg von meiner DNA«

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Die Verbände Gen-ethisches Netzwerk und Rote Hilfe stellten in einer Erklärung von Dienstag die Onlinekampagne »Finger weg von meiner DNA – Wissen schützt vor Zugriff« vor.

DNA-Analysen gehören zum Standardrepertoire polizeilicher Ermittlungsarbeit. In Gerichtsverfahren dienen sie häufig als zentrale Beweise. Angesichts verschärfter staatlicher Sicherheitspolitik, die auf Überwachung und den Einsatz technologischer Mittel setzt, sorgen sich Aktivisten über den Zugriff auf ihre Daten. Zugleich ist Vielen die Tragweite einer Erhebung und Speicherung von DNA-Daten nicht bewusst.

Die Polizei darf neben der Identitätsfeststellung auch Verwandtschaftsbeziehungen und das chromosomale Geschlecht aus der DNA-Probe ableiten. Bestimmte chromosomale Abweichungen wie etwa Trisomien oder Intergeschlechtlichkeit werden so automatisch mit erhoben. Seit einer Strafrechtsreform 2019 darf die Polizei auf Grundlage unbekannter DNA-Spuren auch Wahrscheinlichkeitsaussagen über Haar-, Haut- und Augenfarbe und das ungefähre Alter der gesuchten Person machen. Die Legalisierung der Bestimmung einer kontinentalen Abstammung, der sogenannten biogeografischen Herkunft, wird immer wieder von Sicherheitspolitikern gefordert, zuletzt im Vorfeld einer Bundesjustizministerkonferenz 2025. Aufgrund der großen Gefahr für ohnehin schon rassistisch diskriminierte Minderheiten, die durch diese Analysen unter Pauschalverdacht geraten können, sind sie bisher verboten.

Jonte Lindemann vom Gen-ethischen Netzwerk e. V. (GeN): »DNA gilt als ›sichere‹ Spur und schon kleinste Partikel können Jahrzehnte später gegen Personen verwendet werden. DNA-Analysen werden als Wahrheitsmaschinen angesehen. Doch sie werden häufig überbewertet, sie sind fehleranfällig und manipulierbar. Wer sich vor falschen Verdächtigungen und Willkür schützen möchte, sollte vorsichtig mit den eigenen DNA-Daten umgehen.«

Das gilt insbesondere für Menschen, die von Polizeigewalt betroffen sind – etwa rassistisch diskriminierte Menschen oder Aktivisten in sozialen Bewegungen. Die Onlinekampagne informiert, wie sich Betroffene davor schützen können, dass die Polizei ihre DNA-Daten entnimmt und speichert. Auf der Webseite www.fingerwegvonmeinerdna.de und auf den Social-Media-Kanälen des GeN stehen Verhaltenstipps sowie Wissen über die technologischen Möglichkeiten und rechtlichen Regelungen zur Verfügung.

Hartmut Brückner von der Roten Hilfe e. V.: »Es gibt beim Versuch der Polizei, DNA zu entnehmen, übrigens keine ›Gefahr im Verzug‹, auch wenn die Beamten das behaupten sollten. Selbst bei einem Richterbeschluss muss die Entnahme nicht sofort durchgeführt werden – die DNA verändert sich nicht. Wichtig ist, eine anwaltliche Beratung hinzuzuziehen, um die Rechtmäßigkeit einer DNA-Entnahme prüfen zu können. Die Rote Hilfe kann und wird dabei unterstützen. Nach wie vor gilt: Die beste DNA ist die, die nirgendwo gespeichert ist.«

Ermöglicht wird diese unabhängige Aufklärungsarbeit in Zusammenarbeit mit der Wau-Holland-Stiftung sowie durch Spenden von Einzelpersonen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum selbstbestimmten Umgang mit persönlichen Daten und stärkt zivilgesellschaftliches Engagement.

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