Warum braucht Bayern ein eigenes Sportgesetz?
Interview: Andreas Müller
Am 1. Januar dieses Jahres trat in Bayern als erstem Bundesland ein eigenes Sportgesetz in Kraft. Warum war dieses Gesetz gerade jetzt notwendig, und was hat sich damit im Sportbetrieb des Freistaates geändert?
Wir haben derzeit die unfittesten Junioren und die fittesten Senioren aller Zeiten. Vor diesem Hintergrund ist ein solches Gesetz ein mehr als zeitgemäßes Instrument, um die Bedeutung des Sports insgesamt sichtbar zu machen und parallel dazu die Rahmenbedingungen für eine Sportstrategie zu definieren. Der gedankliche Ausgangspunkt dafür war die Frage, warum die Menschen zum Beispiel in den nordeuropäischen Ländern und in der Schweiz sportlich aktiver und gesünder sind als bei uns. Im Ergebnis wurde dieses Sportgesetz im Bayerischen Landtag Mitte Dezember verabschiedet. Und zwar ohne Gegenstimme, was ja schon an und für sich ein starkes Statement zugunsten des Sports ist.
Was ist der Kern des Ganzen?
In Deutschland ist der Breiten-, Hobby- und Nachwuchsleistungssport samt seinen Voraussetzungen nach den konföderativen Strukturen die Sache der einzelnen Länder. Meines Wissens existieren dort bisher nur selektive Sportfördergesetze. Das bayerische Sportgesetz geht darüber hinaus, zum Beispiel, indem die finanzielle Unterstützung des Sports für den Freistaat als eine elementare Grundlage nun erstmals verpflichtend festgeschrieben wurde. Das bayerische Gesetz liefert die Basis für eine langfristige Sportstrategie, die es im Laufe dieses Jahres zwischen der bayerischen Staatsregierung in Kooperation mit den Sportorganisationen präziser zu definieren und mit konkreten Leit- und Richtlinien zu unterlegen gilt. Dabei wird es naturgemäß um viele sehr praktische Fragen gehen: Wie soll der Sport in den Kitas und in den Schulen aussehen? Welche und wie viele Sportstätten braucht es für unsere rund 11.500 Sport- und zirka 4.500 Schützenvereine und die insgesamt mehr als 5,5 Millionen Mitglieder, die hier organisiert sind? Wie können die naturnahen Sportmöglichkeiten optimal genutzt werden? Welche bürokratischen Auflagen sind für den Vereinssport besonders hinderlich? Wonach werden künftig die Zuschüsse des Landes für unsere spezielle bayerische Vereinspauschale bemessen sein? All diese Facetten werden vom Sportgesetz abgebildet und erfasst.
Das Gesetz dürfte allerdings damit überfordert sein, unterschiedliche Zuständigkeiten künftig in einer Hand zu bündeln.
Das stimmt, der Schulsport wird weiterhin beim Kultusministerium angesiedelt sein, der Sport in den Kitas beim Sozialministerium und der Vereins- und Verbandssport beim Innenministerium. An dieser übergreifenden Organisation wird dieses Gesetz nichts ändern. Doch es bildet den Sport und seine Werte für die Gesellschaft in seiner Gesamtheit ab und rückt damit die Verantwortung dieser einzelnen Ressorts und deren Zusammenwirken für ein lebenslanges Sporttreiben erstmals ins Zentrum. Für mehr sportliche Bewegung und damit eine bessere Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensfreude zu sorgen – auf dieses gemeinsame Ziel laufen alle Bemühungen hinaus. Ein gemeinsames Ziel, das meines Erachtens als strategischer Ansatz zugleich der Bundespolitik im Hinblick auf das Sportfördergesetz gut zu Gesicht stehen würde.
Wie ist es mit dem Spitzensport? Ist im neuen Landesgesetz das Versprechen verankert, bayerischen Athleten bzw. Athleten aus bayerischen Vereinen für olympische Medaillen höhere Prämien zu zahlen, als sie die Stiftung Deutsche Sporthilfe ausschüttet? Zuletzt bei den Sommerspielen gab es für Olympiagold 20.000 Euro.
Nein, von solchen Zahlungen steht nichts im bayerischen Sportgesetz. Extraprämien in Bayern für olympische Medaillengewinner hat es erstmals im vergangenen Jahr gegeben. Sie gingen auf eine Initiative der Staatskanzlei und von Ministerpräsident Markus Söder zurück.
Der Betriebswirt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Jörg Ammon aus Nürnberg ist seit 2018 Präsident des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV)
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