Höhere Strafen bei Verstoß gegen EU-Sanktionen
Berlin. Beim Verstoß gegen EU-Sanktionen drohen härtere Strafen. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag verabschiedet hat. Damit steigt etwa die Höchststrafe für Unternehmen von 10 Millionen auf 40 Millionen Euro, wenn sie Handelsverbote mit bestimmten Staaten unterlaufen. Zahlreiche Sanktionsverstöße, die bislang nur als Ordnungswidrigkeit galten, führen künftig zwingend zu strafrechtlichen Ermittlungen. Derzeit gibt es in der Europäischen Union unter anderem weitreichende Sanktionen gegen Russland und den Iran.
Mit der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die eine europaweite Vereinheitlichung der Strafen vorsieht. Eigentlich hätte die Richtlinie bereits im vergangenen Mai umgesetzt werden müssen, doch der Regierungswechsel in Deutschland hatte den Gesetzgebungsprozess verzögert. (dpa/jW)
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