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28.03.2025, 19:45:18 / Inland

Pläne für Volksbegehren zur Landtagsverkleinerung gescheitert

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Keine überzähligen Stühle: Landtagsplenum in Stuttgart (18.3.2025)

Stuttgart. In Baden-Württemberg wird es kein Volksbegehren mit dem Ziel einer Verkleinerung des Landtags geben. Die Initiative sei »nicht von der nach der Landesverfassung erforderlichen Zahl von Wahlberechtigten unterstützt« worden, teilte Landesabstimmungsleiterin Cornelia Nesch am Freitag mit. Nach ihren Angaben gab es nur 129.593 Unterstützer, nötig gewesen wären 767.104 Unterschriften. Das Volksbegehren hatte zum Ziel, die Mindestgröße des Landtags von bislang 120 auf 68 Abgeordnete zu reduzieren. Laut Begründung sollte dies zur »Effizienzsteigerung« der Landtagsarbeit wie auch zur Kostenreduktion beitragen. Bei einem Erfolg hätte sich der Landtag mit dem vorgelegten Gesetzentwurf befassen müssen. Um die Zulässigkeit des von der FDP unterstützten Volksbegehrens hatte es juristische Auseinandersetzungen gegeben. Das Innenministerium hatte es im Dezember 2023 aus »verfassungsrechtlichen Gründen« zunächst gestoppt. (AFP/jW)

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