Freilassung von entführter Krankenpflegerin in Somalia gefordert

Genf. Nach der Veröffentlichung eines Videos der vor sieben Jahren in Somalia entführten deutschen Krankenpflegerin Sonja N. hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ihre Freilassung gefordert. Die im Mai 2018 von bewaffneten Männern verschleppte N. müsse »unverzüglich, bedingungslos und unversehrt« freigelassen werden, erklärte IKRK-Sprecher Christian Cardon am Donnerstag in Genf.
Zuvor war ein rund fünfeinhalbminütiges Video aufgetaucht, in dem Sonja N. die Bundesregierung und ihre Familie auffordert, alles in ihrer Macht stehende für ihre Freilassung zu tun. N. trägt in den Aufnahmen Kleidung, die mit Ausnahme ihres Gesichts den gesamten Körper verhüllt. Das IKRK forderte Medienhäuser auf, das Video aus Respekt vor N.s Familie nicht zu verbreiten.
Das Auswärtige Amt wollte sich zu den jüngsten Entwicklungen im Fall N. nicht äußern. Eine Sprecherin verwies darauf, dass die Bundesregierung grundsätzlich keine Kommentare zu Entführungsfällen deutscher Staatsbürger im Ausland abgebe.
IKRK-Sprecher Cardon erklärte, das nun veröffentlichte Video mit Sonja N. sei zwar »belastend und schwer anzusehen«, biete aber auch Hoffnung auf eine Freilassung. Das IKRK werde weiterhin »unablässig« seinen gesamten Einfluss einsetzen, um ihre Freilassung zu erreichen.
N. war im Mai 2018 aus einem IKRK-Gebäude in der somalischen Hauptstadt Mogadischu entführt worden. Nach damaligen Angaben somalischer IKRK-Mitarbeiter verschleppten bewaffnete Männer sie aus dem Gebäude und brachten sie in ein wartendes Fahrzeug. (AFP/jW)
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