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Maskenpflicht war zeitweise unwirksam

Schleswig. Eine für den November 2020 geltende Verordnung zur Maskenpflicht in Grundschulen in Schleswig-Holstein ist einem Urteil zufolge unwirksam gewesen. Die Befugnis zum Erlass der Verordnung sei der damaligen Bildungsministerin von der Landesregierung nur befristet auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes übertragen worden, begründete das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig seine am Freitag veröffentlichte Entscheidung. Die Verordnung für den Monat November habe sich jedoch auf Regelungen außerhalb dieses Zeitraums bezogen. »Inhaltlichen Argumentationen« des nicht näher bezeichneten Antragstellers folgte das Gericht nach eigenen Angaben dagegen nicht. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.03.2025, Seite 4, Inland

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