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Volksbegehren gegen »XXL-Landtag« kommt

Stuttgart. Das Volksbegehren gegen eine »Aufblähung« des Landtags in Baden-Württemberg kann stattfinden. Das Volksbegehren sei vom Innenministerium zuzulassen und bekanntzumachen, wie der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart am Freitag bekanntgab. Die FDP kündigte an, baldmöglichst Unterschriften sammeln zu wollen. Das Volksbegehren hat das Ziel, die Anzahl der Wahlkreise im Südwesten von 70 auf 38 zu reduzieren. Das Ministerium hatte bislang den eingereichten Antrag auf Zulassung abgelehnt, da die geplante Gesetzesänderung verfassungswidrig sei. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.03.2025, Seite 4, Inland

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