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BGH: Rückforderung von Bankgebühren zulässig

Karlsruhe. Drei Jahre lang können Kunden erhöhte Bankgebühren zurückfordern, sofern sie der Erhöhung nicht zugestimmt haben. Die weitere Nutzung eines Girokontos gilt nicht als Zustimmung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschied. Unzumutbare Kosten würden dadurch nicht entstehen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.11.2024, Seite 5, Inland

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