Bundesgerichtshof verbietet Besuche bei Daniela Klette

Karlsruhe/Vechta. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter anderem zwei ehemaligen Mitgliedern Rote Armee Fraktion verboten, das mutmaßliche ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette im Frauengefängnis in Vechta zu besuchen. Eine Ermittlungsrichterin habe Günter Sonnenberg und Karl-Heinz Dellwo sowie einer Bremer Aktivistin Haftbesuche untersagt, berichteten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung. Begründet wurden die Beschlüsse demnach mit der Behauptung, dass Klette versuchen könne, die Besuche zu nutzen, um eine Flucht zu planen oder über die Besucher Kontakt mit ihren noch auf der Flucht befindlichen mutmaßlichen Komplizen aufzunehmen. Klettes Anwalt Lukas Theune bestätigte gegenüber dpa die Angaben. Der BGH verwies wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens auf die Bundesanwaltschaft.
Theune schrieb, es sei »eine wirklich unsinnige Behauptung«, dass Dellwo, Sonnenberg oder die Fau aus Bremen versuchen könnten, »bei einem durch mehrere Polizeibeamte überwachten Besuch in der JVA mit meiner Mandantin Fluchtpläne zu besprechen«. Die Bundesanwaltschaft wünsche »sich scheinbar die siebziger Jahre zurück«. Seiner Mandantin werde damit jede Möglichkeit eines Austauschs genommen. »Damit wird ihre Isolation immer weiter verfestigt in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße«, so Theune. Klette war für Jahrzehnte untergetaucht und im Februar in Berlin festgenommen worden. (dpa/jW)
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