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08.10.2024
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Sachsen: AfD-Klage gescheitert
Dresden. Eine Klage gegen Ausführungen zum sächsischen AfD-Landesverband im Verfassungsschutzbericht 2020 des Bundeslands ist vor dem Verwaltungsgericht Dresden gescheitert. Die Erwähnung sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Es ging um Beschreibungen des inzwischen formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, dessen Netzwerk weiter existieren soll. Das Gericht erklärte, dass es sich beim »Flügel« um einen Zusammenschluss und nicht nur – wie die AfD argumentierte – um eine lose Vortragsreihe gehandelt habe. (AFP/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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