Neue Bestimmungen zu Cannabis am Steuer

Berlin. Für Autofahrer gelten von Donnerstag an neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Für den berauschenden Wirkstoff THC kommt damit ein gesetzlicher Grenzwert ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert künftig in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.
Wie bei Alkohol gibt es in der zweijährigen Führerscheinprobezeit und für Fahrer unter 21 Jahren künftig ein Cannabisverbot, die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.
Bisher galt generell die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen wie die Anordnung einer »Medizinisch-Psychologischen Untersuchung« (MPU) drohen. Dafür hatte sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Die neuen Regelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von Cannabis, die Kiffen und privaten Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben zulässt. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Kritik an Kürzung bei Klimafonds
vom 22.08.2024 -
»Deutschland ist direkt an diesen Kriegen beteiligt«
vom 22.08.2024 -
Knüppeln für Höcke
vom 22.08.2024 -
Bombenbauer bleibt unbekannt
vom 22.08.2024 -
Bremer Klinikschließung
vom 22.08.2024 -
Autolobby will »erneuerbare« Kraftstoffe
vom 22.08.2024 -
»Kriegstreiber an der Spitze müssen weichen«
vom 22.08.2024