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21.08.2024, 18:53:24 / Inland

Neue Bestimmungen zu Cannabis am Steuer

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Bekifft Autofahren ist nicht mehr komplett verboten - solange bestimmte Grenzwerte eingehalten werden

Berlin. Für Autofahrer gelten von Donnerstag an neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Für den berauschenden Wirkstoff THC kommt damit ein gesetzlicher Grenzwert ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert künftig in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.

Wie bei Alkohol gibt es in der zweijährigen Führerscheinprobezeit und für Fahrer unter 21 Jahren künftig ein Cannabisverbot, die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Bisher galt generell die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen wie die Anordnung einer »Medizinisch-Psychologischen Untersuchung« (MPU) drohen. Dafür hatte sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Die neuen Regelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von Cannabis, die Kiffen und privaten Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben zulässt. (dpa/jW)

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