Keine Waffenerlaubnis für Anteilseigner von verbotenem »Compact«-Magazin

Köln. Einem früheren Anteilseigner des kürzlich verbotenen ultrarechten Compact-Magazins darf einer Gerichtsentscheidung zufolge voraussichtlich seine Waffenerlaubnis entzogen werden. Wie das Kölner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Freitag in einem Eilverfahren beschloss, dürfte der ehemalige Anteilseigner der Compact-Magazin GmbH voraussichtlich als »waffenrechtlich unzuverlässig« eingestuft werden. Der Mann sei Mitglied in einer Vereinigung gewesen, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt habe, hieß es zur Begründung.
Das Gericht führte aus, dass der Abschluss des Gesellschaftsvertrags rechtlich mit einem Aufnahmeantrag in einen Verein vergleichbar sei. Es genüge allein die passive Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung, um als waffenrechtlich unzuverlässig zu gelten, erklärte es. Ob sich der Mann darüber hinaus verfassungsfeindlich betätigt habe oder nicht, sei nicht relevant. Das von dem Faschisten Jürgen Elsässer geleitete Compact-Magazin war Mitte Juli vom Bundesinnenministerium verboten worden. (AFP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Erneut starker Anstieg bei Firmenpleiten
vom 10.08.2024 -
Ganz großes Kapitel
vom 10.08.2024 -
Osten vor Richtungswahlen
vom 10.08.2024 -
Aus für Stahlsparte?
vom 10.08.2024