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24.06.2024, 18:40:09 / Inland
Regeln für Mitarbeiter

Bundestag: Gutachten schlägt Einschränkungen für »Extremisten« vor

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Neues Betätigungsfeld für den Inlandsgeheimdienst: Das Reichstagsgebäude (Berlin, 5.4.2024)

Berlin. Die Zugangsregeln für den Bundestag könnten deutlich verschärft und Betätigungsmöglichkeiten von Mitarbeitern von Abgeordneten eingeschränkt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das im Auftrag der Bundestagsverwaltung erstellt und am Montag an die Sicherheitsbeauftragten der Fraktionen verschickt wurde. Sein Verfasser, der Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Gärditz, plädiert darin unter anderem dafür, die Ausübung des Hausrechts und der Polizeigewalt durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas auf eine formell-gesetzliche Grundlage zu stellen. Außerdem empfiehlt er, »Abgeordnete, die eine Tätigkeit in sicherheitsempfindlichen Gremien oder Ausschüssen durchführen wollen«, einer vorherigen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.

In dem Gutachten, das dpa vorliegt, heißt es weiter, die geltende Hausordnung in Verbindung mit den Zugangs- und Verhaltensregeln beziehe sich auf polizeiliche Gefahren, sei aber bislang nicht hinreichend bestimmt, was Risiken angeht, die von einer »extremistischen« Betätigung einzelner ausgehen. Jedoch sollte auch für solche Fälle die Verweigerung der Ausstellung eines Bundestagsausweises in der Hausordnung verankert werden, eine entsprechende Regelung in einem neu zu schaffenden Bundespolizeigesetz sei zu begrüßen. Zu jedem, der einen Antrag auf Ausstellung eines solchen Hausausweises stellt, könnte dann beim Verfassungsschutz angefragt werden, ob Erkenntnisse vorliegen, die auf eine Unzuverlässigkeit hindeuten.

Einschränkungen sind laut Gutachten auch in bezug auf die hauseigenen IT-Systeme möglich. Der Zugriff auf die IT-Systeme des Bundestages sollte demnach verweigert werden, »wenn sich Mitarbeitende als verfassungsfeindlich und damit als unzuverlässig erweisen«. Gärditz schlägt in seinem Gutachten außerdem vor, die Erstattung der Kosten für Angestellte der Abgeordneten und Fraktionen dann auszuschließen, wenn diesen mangels Zuverlässigkeit der Zugang zu den Gebäuden des Bundestages beziehungsweise zur IT-Infrastruktur verweigert wurde. In die Hausordnung des Parlaments sollte zudem eine Klarstellung aufgenommen werden, dass allen Mitgliedern und Fraktionen die Nutzung der Räumlichkeiten nur im Einklang mit der »freiheitlichen demokratischen Grundordnung« gestattet sei. (dpa/jW)

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